
Einladung zur Wahl des Wehrleiters der FreiwilligenFeuerwehr der Stadt Mayen, nach § 14. Abs. 1 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetz –LBKG-).
Die Wahl findet am Dienstag, dem 20. März 2012 um18:30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Rosengasse, in nicht-öffentlicher Sitzung statt. Wahlberechtigt sind die aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Mayen und der Jugendfeuerwehr der Stadt Mayen, die am Tag der Wahl das16. Lebensjahr vollendet haben.
Tagesordnung:
TOP 1 - Eröffnung und Begrüßung
TOP 2 - Wahl des Wehrleiters durch die Feuerwehrangehörigen
nach § 14 Abs. 1 LBKG
TOP 3 - Bestätigung des Wehrleiters nach § 14 Abs. 3 LBKG
Mayen, den 18.01.2012
Stadtverwaltung Mayen
Veronika Fischer
Oberbürgermeisterin
Im Rahmen der Jahreshauptversammlung konnte Oberbürgermeisterin Fischer zahlreiche Ehrungen, Beförderungen, Verpflichtungen und eine Verabschiedung vornehmen.
In diesen Tagen fand die 128. Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Mayen in der Halle 129 statt.